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Meine Rechtsgebiete - Arbeitsrecht
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Das Arbeitsrecht
ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
geltende Recht. Ich habe mich auf zwei wichtige Teilgebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, das Arbeitsvertragsrecht und das Kündigungsrecht. Im Arbeitsvertragsrecht bestehen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die unter Berücksichtigung der neuesten gesetzlichen Vorschriften und der aktuellen Rechtssprechung optimale Anpassung an die Bedürfnisse der Parteien ermöglichen. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind im wesentlichen die Kündigungsfristen, der Kündigungsschutz, Kündigungsvoraussetzungen wie ordnungsgemäße Abmahnungen, Abfindungs- und Zeugnisfragen zu berücksichtigen. Dies gilt selbstverständlich auch beim Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Kündigungen von Arbeitsverträgen bedürfen der Schriftform, auch Aufhebungsverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. Die Schriftform ist auch vorgeschrieben für die Befristung von Arbeitsverträgen. Durch problemorientierte Beratung und Vertretung können insbesondere im Arbeitsrecht viele Konflikte außergerichtlich beigelegt werden. Wo dies nicht möglich ist, vertrete ich Ihre Interessen engagiert und kompetent vor Gericht. |
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by Rechtsanwältin Eva-Maria Minor - lle Angaben ohne Gewähr |
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